Leistungsbeurteilung an der Melanchthon Grundschule

Gesetzliche Grundlagen

 

Schulgesetz: §35

Verbindlichkeit der Bildungsstandards und Lehrpläne und Stundentafeln

Eigenverantwortung der Schule bei der Erfüllung der Lehrpläne

 

 

 

Schulordnung Grundschulen:

§17 – Grundlagen der Leistungsbewertung

§19 – Klassenarbeiten, Kurzkontrollen und

           sonstige Leistungen

§19a – Organisation und Durchführung der

             Leistungsnachweise

 

Allgemeine Festlegungen für LeBe an unserer Schule

  • Grundlage der LeBe ist die Analyse der Lernprozesse der SchülerInnen einer Klasse 
  • Bei der Erstellung der Klassenarbeiten ist auf die unterschiedlichen Niveaustufen zu achten:
    • 2/3 Reproduktion und Reorganisation des Wissens (AB I / AB II)
    • 1/3 Transfer und Problem lösendes Denken (AB III)
  • Klassenarbeiten sind mindestens eine Woche vorher anzukündigen.
  • Es ist nur 1 Klassenarbeit am Tag zu schreiben.
  • Die Anzahl der Klassenarbeiten und Komplexen Leistungen werden am Schuljahresanfang durch die Klassenkonferenz festgelegt. Die Anzahl der Kurzkontrollen legt der Fachlehrer individuell fest.
  • Pro Woche sind nicht mehr als 2 Klassenarbeiten zulässig.
  • Kurzkontrollen müssen nicht angekündigt werden. Sie sollen sich auf begrenzte Stoffbereiche im Zusammenhang mit dem jeweils vorangegangenen Unterricht beziehen.
  • Die Klassenarbeiten, Kurzkontrollen und sonstigen Leistungen werden nach Bestätigung der Kenntnisnahme durch die Eltern den Schülern ausgehändigt. Die Aufbewahrung der ausgehändigten Arbeiten obliegt den Eltern.
  • Sonstige Leistungen sind schriftliche, mündliche oder praktische Leistungen. Im Einzelfall können das auch komplexe Leistungen sein.
  • Der Durchschnitt aller Noten des Faches ergibt die Zeugnisnote: Jede Note zählt gleichberechtigt. Es erfolgt keine Wichtung oder Zusammenfassung von Noten.
  • Bei Durchschnitten genau zwischen zwei Noten hat die Lehrperson einen Beurteilungsspielraum.
  • Die Anzahl der Klassenarbeiten, die Bewertungsrichtlinien sowie der Bewertungsmaßstab werden den Eltern zum 1. Elternabend mitgeteilt.
  • Bewertungskriterien sind transparent.
  • Bewertungsmaßstab

Klassenarbeiten/ sonstige Leistungen                                            Kurzkontrollen/ sonstige Leistungen

Punkte

Note

100 % - 96 %

Note 1

95 % - 82 %

Note 2

81 % - 65 %

Note 3

64 % - 45 %

Note 4

44 % - 25 %

Note 5

24 % - 0 %

Note 6

Punkte

Note

100 %

Note 1

99 % - 82 %

Note 2

81 % - 65 %

Note 3

64 % - 45 %

Note 4

44 % - 25 %

Note 5

24 % - 0 %

Note 6