Bildungsberatung
Gesetzliche Grundlage für die Bildungsberatung ist u.a. §6 der Schulordnung Grundschulen.
An unserer Schule wird ab der Anmeldung zur Schulaufnahme die Beratung der Eltern vorgenommen.
1. Anmeldung
- Informationen zur Kooperation von Schule und Kita
- Termine im Jahr vor der Einschulung
2. Bildungsberatung zum Entwicklungsstand der Vorschüler
- Kolleginnen des Schulvorbereitungsteams tauschen sich mit Erziehern/innen aus und hospitieren - anschließend auswertende Gespräche
- bei Verdacht auf Entwicklungsverzögerungen auch Gespräche mit der Förderschule
- Beratung bezüglich der Zurückstellung
- Beratung zum Umgang und der Umsetzung von Entwicklungs- und Förderplänen
3. Beratungen zur schulischen Entwicklung
- allgemeine Beratungen in Form von Elternabenden
- regelmäßige individuelle Beratungen im Schuljahr zum Leistungsstand und allgemeinen Entwicklungsstand des Kindes
- Beratung bei Antrag auf Beratung
- Beratung im Sinne des Erziehungs- und Bildungsauftrages
4. Schullaufbahnberatung
- Beratungen zum Übergang an die weiterführende Schule
- thematischer Elternabend für Klasse 3 mit Vorstellung der einzelnen Bildungseinrichtungen
- Informationen zur Laufbahn bei Kindern mit Migrationshintergrund
Weiterführende Schule in unserer Umgebung finden sie hier:
Mittelschule Innenstadt Görlitz
Elisabethstraße 13 - 02826 Görlitz Schulportrait
Melanchthonschule - Mittelschule 3 Görlitz
Melanchthonstraße 35 - 02826 Görlitz Schulportrait
Scultetus-Mittelschule
Schlesische Straße 50 -02828 Görlitz Schulportrait
Mittelschule Rauschwalde
Eibenweg 1 - 02827 Görlitz Schulportrait
Augustum-Annengymnasium
Annengasse 4 - 02826 Görlitz Schulportrait
Joliot-Curie-Gymnasium
Wilhelmsplatz 5 - 02826 Görlitz Schulportrait
5. Besondere Billdungsberatung
- bei Kindern mit Migrationshintergrund wird vom Betreuungslehrer eine Besondere Bildungsberatung durchgeführt, um den aktuellen Sprachstand zu ermitteln
- regelmäßige Informationen an die Eltern, wie sich der Sprachstand entwicklet
- Beratungen, wie die sprachliche Entwicklung unterstützt werden kann
- Informationen an die Eltern, wenn das Kind die DaZ- Stufe wechselt
6. Übergang zu weiterführenden Schulen
Gesetzliche Grundlagen für den Übergang in die weiterführenden Schulen sind unter anderem §6 und §24 der Schulordnung Grundschulen.
Um Schüler und Eltern bei der richtigen Wahl der neuen Schulart zu unterstützen, werden vom ersten Schuljahr an regelmäßige Elterngespräche geführt, die den Eltern anschaulich und ausführlich Auskunft über das Lernverhalten geben.
So sind die Schüler und Eltern in der Lage, relativ realistisch über den weiteren Bildungsweg, nach der Grundschule, zu entscheiden.
In Klasse 3 finden Elternversammlungen speziell zu dieser Thematik statt (Vorstellung der Schularten und Anforderungen). Dabei kooperiert unsere Schule mit der Melanchthon Oberschule, dem Berufsschulzentrum und dem Annen- Gymnasium.
Im zweiten Halbjahr der Klasse 3 wird mit jedem Elternhaus ein Bildungsberatungsgespräch geführt, um schon den weiteren Bildungsweg zu erfahren und zu planen.
Weitere Bildungsberatungsgespräche finden für die Schüler und Eltern in der vierten Klassenstufe statt.
Die Beratungsgespräche dienen nur der Information an die Eltern aus pädagogischer Sicht. Entscheidungsträger für den weiteren Bildungsweg sind allein die Eltern.
Mit der Halbjahresinformation in Klasse 4 erhalten die Schüler und Schülerinnen ihre Bildungsempfehlung, die auf der Fachlehrerkonferenz bestätigt wurde. Auch zum zum Schuljahresende kann ein Schüler die Bildungsempfehlung noch erhalten.
Um unseren Schülern diesen wichtigen Schritt in einen neuen Lebensabschnitt zu erleichtern, nutzen sie die Angebote der Tage der offenen Tür, besuchen den Unterricht und informieren sich so schon sehr gründlich über ihre neue Bildungsstätte. Ebenso besuchen Kinder der Klasse 5 aus der Oberschule die Grundschüler der Klasse 4, um ihnen von ihren Erfahrungen zu berichten. Somit erhalten die Viertklässler einen Einblick in den Schulalltag einer Oberschule.