1. Aufgaben des Beratungslehrers
- Grundprinzip der Freiwilligkeit und Verschwiegenheit
- Beratung bei Schulschwierigkeiten, insbesondere bei Lern- ,Leistungs- und Verhaltensstörungen
- Beratung bei Gesundheitsfragen
- Sitzordnung, Sitz- und Schreibhaltung, Linkshänder, Zusammenarbeit mit dem Schularzt
- Beratung bei Diagnostizierungen
- Verfahrensweg auffälliger Kinder unserer Schule / Regelfall ist Zusammenarbeit Klassenleiter / BL
BL informiert SL und berät mit SL die weitere Verfahrensweise
- Zusammenarbeit mit örtlichen Institutionen (schulpsychologische Beratungsstellen, Erziehungsberatung, Familienberatung, Sozial-Jugend- und Gesundheitsamt ,medizinischen und therapeutischen Einrichtungen
- Kooperation Kita / GS
- Schuleingangsphase - Anmeldung, Schulaufnahmeuntersuchung, Ermittlung des aktuellen Lernstandes (Einzel- und Gruppenüberprüfung, Kennenlernwerkstatt) Anfangsunterricht bis Ende Klasse 2
- Elternbrief des BL zur Ausgabe im 1. Elternabend
- Bildungsberatung
- Organisation „ Offener Elternabende/ Informationsveranstaltungen“, themenbezogener Fortbildungen für Kollegen
2. Beratungsmöglichkeiten
- individuelle Absprache einer Beratung durch Klassenlehrer mit BL
- individuelle Absprache einer Beratung durch Eltern mit BL