Beratungslehrer

1. Aufgaben des Beratungslehrers

  • Grundprinzip der Freiwilligkeit und Verschwiegenheit
  • Beratung bei Schulschwierigkeiten, insbesondere bei Lern- ,Leistungs- und Verhaltensstörungen
  • Beratung bei Gesundheitsfragen
  • Sitzordnung, Sitz- und Schreibhaltung, Linkshänder, Zusammenarbeit mit dem Schularzt
  • Beratung bei Diagnostizierungen
  • Verfahrensweg auffälliger Kinder unserer Schule / Regelfall ist Zusammenarbeit Klassenleiter / BL

             BL informiert SL und berät mit SL die weitere Verfahrensweise

 

  • Zusammenarbeit mit örtlichen Institutionen (schulpsychologische Beratungsstellen, Erziehungsberatung, Familienberatung, Sozial-Jugend- und Gesundheitsamt ,medizinischen und therapeutischen Einrichtungen
  • Kooperation Kita / GS
  • Schuleingangsphase - Anmeldung, Schulaufnahmeuntersuchung, Ermittlung des aktuellen Lernstandes (Einzel- und Gruppenüberprüfung, Kennenlernwerkstatt) Anfangsunterricht bis Ende Klasse 2
  • Elternbrief des BL zur Ausgabe im 1. Elternabend
  • Bildungsberatung
  • Organisation „ Offener Elternabende/ Informationsveranstaltungen“, themenbezogener Fortbildungen für Kollegen

2. Beratungsmöglichkeiten

  • individuelle Absprache einer Beratung durch Klassenlehrer mit BL
  • individuelle Absprache einer Beratung durch Eltern mit BL