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Schutzmaßnahmen- Ausnahmeverordnung

Liebe Eltern,

die Bundesregierung hat die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) erlassen, die auch für den Schulbetrieb relevant ist und ab dem 17.05.2021 an unserer Schule umgesetzt wird.

Bitte nehmen Sie folgende Informationen zur Kenntnis:

1. Ausnahmen für Geimpfte und Genesene 

Schülerinnen und Schüler, die genesen sind, müssen nicht mehr zweimal wöchentlich getestet werden. Auch Eltern oder sonstige Personen, die geimpft oder genesen sind, benötigen für den Zutritt zum Schulgelände keinen negativen Testnachweis. Das gilt nicht, wenn die Personen typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen. 

Geimpfte Personen legen einen Impfnachweis vor, der eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-Co-V-2 belegt. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Bei genesenen Personen genügt eine Impfstoffdosis, um als geimpfte Person zu gelten.

Genesene Personen müssen einen Nachweis erbringen, der das Vorliegen einer vorherigen Infektion nachweist (z. B. PCR-Test, PoC-PCR-Test). Dieser Nachweis muss mindestens 28 Tage und darf maximal 6 Monate zurückliegen. Ein positiver Antigenschnelltest  oder ein Antikörpertest werden nicht anerkannt. Vorliegende Nachweise werden in der Schule berücksichtigt und müssen nicht erneut eingereicht werden. 

Zur Nachweisführung sind Impf- oder Testbescheinigung gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original vorzulegen. 

 

2. Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler unter 6 Jahren

Schülerinnen und Schüler, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können am Präsenzunterricht teilnehmen und die Schulen betreten, ohne sich zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen. 

 

3. Wegfall der qualifizierten Selbstauskunft über die Durchführung eines Tests 

Es ist nicht mehr erlaubt, den zweimaligen Test pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zuhause durchzuführen. Die Selbsttest müssen in den Schulen unter Aufsicht durchgeführt werden. Es werden folgende Testnachweise weiterhin anerkannt:

a) betriebliche Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt

b) wenn Tests von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht werden (z. B. Testzentrum)

Bei den unter a) und b) genannten Testnachweisen darf die zu Grunde liegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegen. 

Unter folgendem Link werden Fragen zu den aufgeführten Regelungen beantwortet:

https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html?_cp=%7B%22accordion-content-10371%22%3A%7B%220%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-10371%22%2C%22idx%22%3A0%7D%7D

Für Fragen steht Ihnen die Schule auch jederzeit zur Verfügung.

R. Staudte

Hinweise zum Hygieneplan

Liebe Eltern,

seit dem 10.05.2021 gilt die neue Corona- Schutzverordnung. Darin wird in §9 (6) geregelt, wann Ihr Kind von der Testpflicht befreit ist. Den entsprechenden Nachweis erbringen Sie bitte in der Schule.

Mit einem ärztlichen Attest kann auch der Spucktest an der Schule durchgeführt werden. Bitte informieren Sie die Schule rechtzeitig, damit die Tests bestellt werden können. 

Durch das häufige Händewaschen mit Seife kann es zu rissigen Händen bei Ihren Kindern kommen. Geben Sie Ihrem Kind in diesem Fall bitte Creme mit in die Schule. 

R. Staudte

Informationen

Liebe Eltern,

 

Am 14.05.2021 ist ein unterrichtsfreier Tag. Die frei beweglichen Ferientage im Jahr 2021 wurden auf den 11.06.21 und 14.06.21 gelegt. 

In die Dateiablagen aller Klassen werde ich bis spätestens Freitag (07.05.2021) die allgemeinen Änderungen zur Leistungsbewertung und Leistungsbeurteilung mit den entsprechenden Anpassungen der Melanchthon Grundschule einstellen. Aufgrund der Pandemie sind Änderungen notwendig, um allen Kindern einen gelingenden Abschluss des Schuljahres zu ermöglichen. 

Mit freundlichen Grüßen!

R. Staudte

Wechselmodell Klasse 4 ab dem 26.04.2021/ zusätzliche Informationen

Liebe Eltern,

ab dem 26.04.2021 werden alle Kinder der Klasse 4 im Wechselmodell unterrichtet. Ihre Kinder wurden bereits in Gruppen eingeteilt. Jede Gruppe wird in einem anderen Raum von einer anderen Lehrkraft parallel unterrichtet. Somit ermöglichen wir, dass jede Woche für alle Kinder der Klassen 4 Präsenzunterricht unter den geltenden Bestimmungen durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie den Stundenplan, der heute bei Lernsax eingestellt wird. Kinder der Klasse 4, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, benötigen eine Heimgeherlaubnis oder die Mitteilung, wenn Ihr Kind abgeholt wird. 

Formulare zum Nachweis für Notbetreuung, die in vergangener Zeit bei der Schule eingereicht wurden, haben weiterhin ihre Gültigkeit. Änderungen müssen der Schule mitgeteilt werden. 

Kinder, die Anspruch auf Notbetreuung haben und den Frühhort besuchen, erscheinen wie gewohnt ab 6.00 Uhr im Hortgebäude. Kinder der Notbetreuung und die Klassen 4 können die Schule ab 7.15 Uhr bis spätestens 8.00 Uhr betreten. Die Notbetreuung durch die Schule findet bis 11.30 Uhr statt, anschließend übernimmt der Hort. 

Um mehr Planungssicherheit beim Personaleinsatz zu haben, schreiben Sie uns bitte kurz formlos per E- Mail, wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Vielen Dank!

 

R. Staudte

Schulbetrieb ab dem 26.04.2021

Liebe Eltern!

Das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz wurde nun beschlossen, nach dem auch der Schulbetreib einheitlich in Abhängigkeit von der festgelegten Inzidenz geregelt wird. 

Die Zahlen müssen an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 oder 165 bzw. fünf Tage darunter liegen, damit die Regelung am übernächsten Tag in Kraft tritt.

Da heißt für den Schulbetrieb:

Fall 1: Inzidenz unter 100 - eingeschränkter Regelbetrieb - alle Kinder sind in der Schule und die Kernfächer werden unterrichtet (wie bisher)

Fall 2: Inzidenz über 100 - Wechselmodell - die Kinder werden alle an der Schule nach einem Konzept des Wechselmodells unterrichtet (muss entworfen werden und wird mit  dem Elternrat abgestimmt)

Fall 3: Inzidenz über 165 - häusliche Lernzeit für die Klassen 1 - 3; Klasse 4 zählt als Abschlussklasse und wird im Wechselmodell unterrichtet

Das Wechselmodell soll den Abstand der Kinder von 1,5m weitestgehend ermöglichen. 

Da die Inzidenz in Görlitz seit einiger Zeit über 165 liegt, tritt ab Montag Fall 3 in Kraft. Die Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, wird zu den üblichen Hort- und Unterrichtszeiten gewährleistet. Kinder der Klasse 4 haben ebenfalls vor und nach dem Unterricht das Recht auf Notbetreuung.

Die Umsetzung des Wechselmodells für Klasse 4 ab dem 26.04.2021 erfahren Sie im Laufe des 23.04.2021, sobald das Kollegium beraten und beschlossen hat. Der entsprechende Plan wird über Lernsax geschickt.

Wer hat Anspruch auf Notbetreuung? https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Anlage_GS_AV_Kita_Schule_neu_Anlagen_1_und_2.pdf

Formular "Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung": https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Anlage_GS_AV_Kita_Schule_neu_Anlage_3.pdf

Diese Formulare erhalten Sie auch digital über Lernsax in der Dateiablage der entsprechenden Klasse. Bitte lassen uns diese Formulare am Montag über Ihr Kind oder per E- Mail zukommen. 

Kinder, die in die Schule kommen, werden weiterhin am Montag und Mittwoch getestet. Die Verfahrensweise ändert sich nicht (siehe auch Hygieneplan).

Das Wechselmodell und auch die Notbetreuung erfordern einen hohen personellen Aufwand, sodass die häusliche Lernzeit nicht mehr im gleichen Umfang wie bisher umgesetzt werden kann. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden die Aufgaben verständlich und nachvollziehbar zugearbeitet und für Rückfragen sind wir weiterhin offen und unterstützen Sie, wie es unsere Möglichkeiten bieten. 

Informationen und Antworten auf viele Fragen zum Schulbetrieb finden Sie auch unter: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/04/22/bundesnotbremse-regeln-fuer-den-schul-und-kitabetrieb/ .

Liebe Eltern, ich weiß, dass es unheimlich kräftezehrend ist, wieder das Lernen Ihrer Kinder so intensiv zu begleiten. Bitte treten Sie mit uns in Kontakt, wenn es Schwierigkeiten, Unklarheiten oder Probleme gibt, um die Zeit gemeinsam bestmöglich für Ihre Kinder zu gestalten! 

Ich wünsche Ihnen viel Kraft, bleiben Sie gesund!

R. Staudte (Schulleitung)

Selbsttest ab dem 12.04.2021 (Achtung - geändert!)

Sehr geehrte Eltern,

wie Sie sicherlich bereits erfahren haben, werden alle Schülerinnen und Schüler ab dem 12.04.2021 getestet, um die Schulen auch unabhängig von der Inzidenz geöffnet lassen zu können.

Bitte nehmen Sie die folgenden Hinweise zur Kenntnis:

Wir unterrichten weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb. Der Stundenplan bleibt bestehen. Die Klassen bzw. Gruppen werden strikt getrennt. Die Maskenpflicht für Ihre Kinder gilt weiterhin auf den Gängen, jedoch nicht im Klassenzimmer oder auf dem Schulhof.

Wöchentlich werden zwei Selbsttests von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie SchülerInnen durchgeführt. Der Selbsttest Ihrer Kinder findet unter Aufsicht und Anleitung im Klassenzimmer statt. Für die Durchführung und Verarbeitung der Daten benötigen wir Ihr Einverständnis. Diese Einverständniserklärung können Sie unter https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Anlage3-Einwilligungserklaerung_Schueler2.docx herunterladen und müssen diese am Montag mitgeben, da am 12.04.2021 der erste Selbsttest verpflichtend stattfinden wird. Erscheint Ihr Kind am Montag ohne die Einverständniserklärung in der Schule, werden Sie kontaktiert und müssen die Einwilligung nachreichen oder Ihr Kind abholen. In dieser Zeit wird der Schüler in einem separaten Raum untergebracht. 

Die Selbsttests werden wir immer am Montag und Mittwoch durchführen. SchülerInnen, die am Testtag krank sind, holen den Test nach, sobald sie wieder in der Schule sind.

In Vorbereitung der Durchführung eines Selbsttests steht Ihnen das Erklärvideo https://my.hidrive.com/lnk/djruy66Q zur Verfügung. Die Mitarbeiter der Melanchthon Grundschule haben die Selbsttests bereits durchgeführt und festgestellt, dass die Handhabung einfach und unbedenklich ist. Ihre Kinder werden vorsichtig und behutsam bei dem Selbsttest begleitet. Besonders in der Anfangszeit werden in den Klassen zwei Personen das Testen unterstützen. Es wäre schön, wenn Sie Ihre Kinder ebenfalls seelisch und moralisch darauf vorbereiten könnten, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Viele Dank dafür!

Fällt ein Testergebnis positiv aus, wird der Schüler oder die Schülerin von der Klasse getrennt und verbringt die Zeit bis zur Abholung in einem anderen Raum. Die Schule informiert die Eltern und das Gesundheitsamt. Ein ungültiges Testergebnis wird wiederholt.

Wenn sich Ihr Kind nicht in der Schule testen soll, muss ein qualifizierter Nachweis (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Qualifizierte-Selbstauskunft-Vorliegen-eines-negativen-Antigen-Selbsttests.pdf) erbracht werden, der jeweils nicht älter als drei Tage sein darf. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Kind von der Präsenzbeschulung schriftlich abmelden. Dies sollte bis spätestens zum 12.04.2021 erfolgen. Eine Abmeldung für einzelne Tage ist nicht möglich. Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten Aufgaben von der Schule. Eine vollumfängliche Betreuung, wie es zur häuslichen Lernzeit stattfand, ist nicht mehr möglich.

Zusatz: Auf formlosen schriftlichen Antrag der Eltern kann die Schule das Testergebnis an die Personensorgeberechtigten aushändigen.

Sicherlich ergeben sich noch Fragen und Unsicherheiten, die ich nachvollziehen kann. Auf dem SMK Blog (https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/30/regeln-fuer-den-schul-und-kita-betrieb-nach-ostern/)

finden Sie viele Antworten, die weiterhelfen können. Außerdem können Sie sich jederzeit an die Schule wenden. Ich denke, dass die Testung eine gute Alternative zur Schulschließung ist und unseren Kindern somit weiterhin ein wenig Normalität erhält.

Bleiben Sie gesund!

R. Staudte (Schulleitung)


 

Ostergrüße

Liebe Eltern,

die Mitarbeiter der Melanchthon Grundschule wünschen Ihnen und Ihren Kindern erholsame Ferien und ein schönes Osterfest. Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und Unterstützung in der vergangenen Zeit!

Sobald es Informationen zum 12.04.2021 gibt, werden wir Sie in Kenntnis setzen.

Anbei erhalten Sie noch ein Angebot der VHS zur Nutzung von Lernsax.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Melanchthon Grundschule

Hinweise

Liebe Eltern,

die Schulen in Görlitz bleiben in der nächsten Woche geöffnet. Möglicherweise müssen die Schulen nach Ostern wieder schließen. Darauf sollten wir vorbereitet sein. Wer für das häusliche Lernen noch ein Leihgerät benötigt, meldet sich bitte nächste Woche im Sekretariat. Bitte prüfen Sie auch, ob Sie sich bei Lernsax anmelden können. Die Schulsachen werden vorsorglich bis Freitag (26.03.2021) mit nach Hause gegeben. 

Bitte beachten Sie, dass das Schulgelände ab sofort nur noch mit einer gültigen negativen Coronatestbestätigung (nicht älter als drei Tage) betreten werden darf.  

R. Staudte (Schulleitung)

Terminänderungen und Informationen

Liebe Eltern,

die Bildungsberatung für die Klassen 3 sowie der Elternsprechtag am 18.03.2021 müssen leider pandemiebedingt ausfallen. Bis zum 09.05.2021 werden die Klassenlehrer aller Klassen individuelle Termine für Elterngespräche vereinbaren. Sollten Sie mit einzelnen Fachlehrern sprechen wollen, können Sie ebenfalls einen Termin telefonisch oder über Lernsax vereinbaren. Bitte beachten Sie unsere geänderten Termine auf der Homepage unter "Unsere Schule - Höhepunkte, Termine".

Bitte nutzen Sie auch während der Präsenzzeit regelmäßig Lernsax zur Kommunikation mit den Lehrern, damit im Falle einer erneuten Schulschließung der Umgang mit der Plattform ohne Komplikationen läuft. Hinweise zur Bedienung sowie aktuelle Informationen zu Lernsax finden Sie im Menüpunkt "Lernsax". 

Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass die Schule Leihgeräte zur Verfügung stellt. Es handelt sich um Tablets, die alle Voraussetzungen zum Gebrauch von Lernsax bieten. Voraussetzung ist ein Internetanschluss. Bitte beachten Sie auch, dass über das Jobcenter Unterstützung bei der Beschaffung von Druckern, Laptops etc. beantragt werden kann. 

 R. Staudte