Informationen zur betrieblichen Testung

Informationen zur betrieblichen Testung

Liebe Eltern,

"aufgrund einer aktuellen Festlegung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ergeht der Hinweis, dass Testnachweise, die im Rahmen einer betrieblichen Testung ausgestellt wurden, nicht anzuerkennen sind, wenn es sich um Testungen von Schülerinnen und Schülern handelt, da Schülerinnen und Schüler kein Personal des jeweiligen Betriebes im Sinne des Arbeitsschutzes sind.

Durch Eltern durchgeführte Tests, die diese beispielsweise auf ihrer Arbeit im Rahmen einer betrieblichen Testung durchführen, können damit nicht als Testnachweis anerkannt werden (Ausnahmen: SuS unterfallen dem Arbeitsschutz des Betriebes: beispielsweise Berufsschulen: Testnachweise, die im Rahmen einer betrieblichen Testung im Ausbildungsbetrieb der SuS erfolgten; Praktikumseinsätze in Betrieben)."

Das SMK hat die FAQ-Liste im SMK-BLOG entsprechend angepasst:

https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/09/03/faq-corona-schutzmassnahmen-zum-schuljahresstart/

Somit können die Bescheinigungen ab Mittwoch (15.09.2021) nicht mehr anerkannt werden.

Ab dem 20.09.2021 wird bei einer Inzidenz >10 zweimal wöchentlich getestet (Montag und Mittwoch). Bei einer Inzidenz von unter 10 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, wird am übernächsten Tag nur einmal wöchentlich getestet. 

R. Staudte