Hinweise zum Hygieneplan
Liebe Eltern,
seit dem 10.05.2021 gilt die neue Corona- Schutzverordnung. Darin wird in §9 (6) geregelt, wann Ihr Kind von der Testpflicht befreit ist. Den entsprechenden Nachweis erbringen Sie bitte in der Schule.
Mit einem ärztlichen Attest kann auch der Spucktest an der Schule durchgeführt werden. Bitte informieren Sie die Schule rechtzeitig, damit die Tests bestellt werden können.
Durch das häufige Händewaschen mit Seife kann es zu rissigen Händen bei Ihren Kindern kommen. Geben Sie Ihrem Kind in diesem Fall bitte Creme mit in die Schule.
R. Staudte