Selbsttest ab dem 12.04.2021 (Achtung - geändert!)

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Selbsttest ab dem 12.04.2021 (Achtung - geändert!)

Sehr geehrte Eltern,

wie Sie sicherlich bereits erfahren haben, werden alle Schülerinnen und Schüler ab dem 12.04.2021 getestet, um die Schulen auch unabhängig von der Inzidenz geöffnet lassen zu können.

Bitte nehmen Sie die folgenden Hinweise zur Kenntnis:

Wir unterrichten weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb. Der Stundenplan bleibt bestehen. Die Klassen bzw. Gruppen werden strikt getrennt. Die Maskenpflicht für Ihre Kinder gilt weiterhin auf den Gängen, jedoch nicht im Klassenzimmer oder auf dem Schulhof.

Wöchentlich werden zwei Selbsttests von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie SchülerInnen durchgeführt. Der Selbsttest Ihrer Kinder findet unter Aufsicht und Anleitung im Klassenzimmer statt. Für die Durchführung und Verarbeitung der Daten benötigen wir Ihr Einverständnis. Diese Einverständniserklärung können Sie unter https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Anlage3-Einwilligungserklaerung_Schueler2.docx herunterladen und müssen diese am Montag mitgeben, da am 12.04.2021 der erste Selbsttest verpflichtend stattfinden wird. Erscheint Ihr Kind am Montag ohne die Einverständniserklärung in der Schule, werden Sie kontaktiert und müssen die Einwilligung nachreichen oder Ihr Kind abholen. In dieser Zeit wird der Schüler in einem separaten Raum untergebracht. 

Die Selbsttests werden wir immer am Montag und Mittwoch durchführen. SchülerInnen, die am Testtag krank sind, holen den Test nach, sobald sie wieder in der Schule sind.

In Vorbereitung der Durchführung eines Selbsttests steht Ihnen das Erklärvideo https://my.hidrive.com/lnk/djruy66Q zur Verfügung. Die Mitarbeiter der Melanchthon Grundschule haben die Selbsttests bereits durchgeführt und festgestellt, dass die Handhabung einfach und unbedenklich ist. Ihre Kinder werden vorsichtig und behutsam bei dem Selbsttest begleitet. Besonders in der Anfangszeit werden in den Klassen zwei Personen das Testen unterstützen. Es wäre schön, wenn Sie Ihre Kinder ebenfalls seelisch und moralisch darauf vorbereiten könnten, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Viele Dank dafür!

Fällt ein Testergebnis positiv aus, wird der Schüler oder die Schülerin von der Klasse getrennt und verbringt die Zeit bis zur Abholung in einem anderen Raum. Die Schule informiert die Eltern und das Gesundheitsamt. Ein ungültiges Testergebnis wird wiederholt.

Wenn sich Ihr Kind nicht in der Schule testen soll, muss ein qualifizierter Nachweis (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Qualifizierte-Selbstauskunft-Vorliegen-eines-negativen-Antigen-Selbsttests.pdf) erbracht werden, der jeweils nicht älter als drei Tage sein darf. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Kind von der Präsenzbeschulung schriftlich abmelden. Dies sollte bis spätestens zum 12.04.2021 erfolgen. Eine Abmeldung für einzelne Tage ist nicht möglich. Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten Aufgaben von der Schule. Eine vollumfängliche Betreuung, wie es zur häuslichen Lernzeit stattfand, ist nicht mehr möglich.

Zusatz: Auf formlosen schriftlichen Antrag der Eltern kann die Schule das Testergebnis an die Personensorgeberechtigten aushändigen.

Sicherlich ergeben sich noch Fragen und Unsicherheiten, die ich nachvollziehen kann. Auf dem SMK Blog (https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/30/regeln-fuer-den-schul-und-kita-betrieb-nach-ostern/)

finden Sie viele Antworten, die weiterhelfen können. Außerdem können Sie sich jederzeit an die Schule wenden. Ich denke, dass die Testung eine gute Alternative zur Schulschließung ist und unseren Kindern somit weiterhin ein wenig Normalität erhält.

Bleiben Sie gesund!

R. Staudte (Schulleitung)